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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. September 2009
www.ifv-mpu.de
1. Vertragsparteien
1.1.
Parteien dieses Vertrages sind der Auftraggeber und Auftragnehmer. Weitere Angaben zum Auftragnehmer sind dem
Impressum zu entnehmen.
2. Leistungsumfang
2.1.
Der Auftragnehmer gewährt die in der Auftragsanmeldung spezifizierte Leistung als Komplettpaket und zum Festpreis, wie in der Anmeldung ausgewiesen.
2.2.
Eine Gewähr zur Erlangung des EU-Führerscheins kann nur hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung im
Unterrichtsland gegeben werden. Die Voraussetzung zum Bestehen der Führerscheinprüfung obliegt allein dem
Auftraggeber.
2.3.
Das Unterrichtsland ist u.a. Tschechien Polen bzw. Tschechien und wir gewähren dort die russische, deutsche, englische und polnische bzw. tschechische Sprache und stellen für die theoretische und praktische Prüfung den Dolmetscher.
2.4.
Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung kann der Auftraggeber die Prüfung wiederholen. Erfolgt die Verlängerung
des aktuellen Aufenthaltes durch eine Nachprüfung, so muss der Fahrschüler für die entstehenden Mehrkosten
aufkommen.
2.5.
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Es kann keine Gewähr für die
aktuelle oder künftige gesetzliche Lage bezüglich der Erlangung eines gültigen EU-Führerscheins in einem anderen
Mitgliedsstaat der EU übernommen werden, auch nicht dafür, dass eine deutsche Behörde den ausgestellten
Führerschein ohne weiteres anerkennt und der Führerscheininhaber ggf. deutsche Rechtsmittel zur Durchsetzung seines
Anspruchs anwenden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass örtliche deutsche Behörden mitunter ein Kenntnisdefizit
in der Anwendung des EU-Rechts, welches nationalem Recht übergeordnet ist, aufweisen.
2.6.
Leistungsmängel können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach erbrachter Leistung schriftlich
angezeigt worden sind. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Preisminderung zu verlangen. Ein etwaiger Schadensersatz ist auf die Höhe von geleisteten Zahlungen beschränkt
und verjährt nach 3 Monaten ab Durchführung der beanstandeten Leistung. Der Auftragnehmer haftet im übrigen nur für
Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
3. Fälligkeiten
3.1.
Mit der Anmeldung in der Fahrschule wird die ausgewiesene Kautionszahlung nach vereinbarung in Prozent unmittelbar
zu Schulungsbeginn fällig.
3.2.
Die Anzahlung berechtigt nur teilweise zur Inanspruchnahme des Komplettpakets. Erst nachdem der vollständige
Rechnungsbetrag beglichen wurde, besteht ein vollständiges Anrecht auf das Komplettpaket. d.h. die Durchführung der
theoretischen als auch praktischen Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis es sei denn es sind zuvor andere
vereinbarungen in schriftlicher Form dokumentiert.
3.3.
Die geänderte Preisliste ist ab dem 01.09.2006 gültig. Alle Aufträge, die nach dem 01.09.2006 bei uns eingehen,
werden automatisch nach den ab 01.09.2006 gültigen Preisen abgerechnet!
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4.Sonstige Bestimmungen
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4.1.
Im Wege ordnungsgemäßer Leistungsdurchführung werden gemäß u.a. tschechischem und polnischem Gesetz
personenbezogene Daten gespeichert, die nicht an Dritte weitergeleitet werden. Der elektronischen Speicherung
wird zugestimmt.
4.2.
Der geschlossene Vertrag unterliegt u.a.polnischen/tschechischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Stettin oder der Ort in dem Vertragsgemäß die Schulung durchgeführt wird bzw wurde. Vertragsänderungen,
Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Schriftformerfordernis gilt
auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte die eine oder andere Bestimmung des Vertrages ganz
oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine rechtswirksame Regelung, die
dem Zweck der gewollten Regelung entspricht.
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