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Blitz Führerschein für NICHT EU Bürger
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News |
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Ab 1. Januar 2008 regelt das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) unter anderem den Tatbestand
der groben Fahrlässigkeit. Ging bisher der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung oftmals
leer aus, weil sich der Versicherer auf grob fahrlässiges Verhalten berief, kommt es künftig
darauf an, wie der Versicherer den Grad des Verschuldens einschätzt. Entsprechend muss er zahlen.
Viele Versicherungsgesellschaften verzichten inzwischen auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.
Aber Schäden durch Alkohol und Drogen oder Versäumnisse des Versicherungsnehmers beim
Autodiebstahl werden noch immer nicht erstattet..
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