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17.09.2009
EUGH Europäischer Gerichtshof
BESCHLUSS vom 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009 zum deutschen Argument "SCHEINWOHNSITZ"
(Vorlage des VGH Mannheim an den EUGH vom 09/2008)

ausländischer ("polnischer") EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von Deutschland anerkannt werden.
 
Rechtsanwältin Stefanie Helzel zum EUGH Beschluss:
http://www.123recht.net/article.asp?a=48619&ccheck=1 KLICKEN SIE HIER
 
Der EUGH Beschluss:
Die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung einer Person anzuerkennen, die sich aus einem später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf diese Person zuvor im Aufnahmemitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr angewendet worden ist und wenn dieser zweite Führerschein außerhalb einer Sperrzeit für die Erteilung eines neuen Führerscheins erteilt wurde, falls sich herausstellt,

– dass auf der Grundlage der Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer ihm nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats auferlegten Mitwirkungspflicht gegeben hat, die Wohnsitzvoraussetzung vom Mitgliedstaat der Ausstellung dieses Führerscheins nicht beachtet worden ist

oder

– dass die Informationen, die bei Ermittlungen der nationalen Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats im Ausstellermitgliedstaat gewonnen wurden, keine von diesem Mitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen sind, die beweisen, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Führerscheins durch den Ausstellermitgliedstaat seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in dessen Hoheitsgebiet hatte.


QUELLE EUGH Beschluss 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009, In der Rechtssache C-445/08 Land Baden Württemberg gegen Kurt Wierer, hier lesen Sie den kompletten Beschluss KLICK


Recht:
Wir bieten Ihnen beides; den Führerschein aus Tschechien oder eine positive verlaufende MPU !!

Sie haben gelesen ausländischer EU Führerschein in Deutschland nicht gültig? Das entspricht nicht der Realität! Die neue 3. Führerscheinrichtlinie ist vom EU-Parlament am 20.12.2006 beschlossen worden und tritt ab 19 Januar 2007 in Kraft. In der neuen Führerschein - Richtlinie steht in Artikel 11 Absatz 4: das ein Mitgliedstaat einen Ausländischen EU-Führerschein bei vorherigem Entzug z.B. in Deutschland nicht anerkennen muss, das ist soweit richtig, nur Artikel 11 Absatz 4 tritt erst ab 19 Januar 2009 in Kraft.

Artikel 11 Absatz 4: Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen. Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erst genannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist. Ein Mitgliedstaat kann es ferner ablehnen, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben wurde, einen Führerschein auszustellen.

WICHTIG LESEN SIE NUN ARTIKEL 18

Artikel 18 INKRAFTTRETEN: Artikel 2 Absatz 1, Artikel 5, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 9, Artikel 11 Absätze 1, 3, 4, 5 und 6, Artikel 12 und die Anhänge I, II und III gelten ab dem 19. Januar 2009.

Artikel 13 Absatz 2: eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Mit einfachen Worten: es bleibt alles beim "alten" Sie können nach wie vor Ihren EU Führerschein bei uns erwerben, EU Führerscheine die bis zum 19 Januar 2013 erteilt worden sind, bleiben von der neuen Richtlinie unangetastet.

Dies sind die wichtigsten Grundlagen für den Erwerb eines EU Führerscheins.
Jedoch sieht die Deutsche Rechtssprechung dies auch gerne anders, so werden zur Zeit reihenweise Nutzungsuntersagungen gegen EU Führerschein Inhaber ausgesprochen." Hier bleibt dann nur der Weg der Klage"

 

Latest News

EU Führerschein ohne MPU Test:

Urteil:

Verkehrsrowdy darf mit tschechischem Führerschein weiter fahren:
Im EU-Ausland erworbene Fuehrerscheine müssen in Deutschland anerkannt werden.
Selbst dann, wenn dem Fahrer ein deutscher Führerschein entzogen wurde. Das entschied das Amtsgerichts (AG) Sondershausen. Einem Mann aus Thüringen war mit 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei wegen Rasens und zahlreicher Ordnungswidrigkeiten der Führerschein entzogen worden. Nach einer negativen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wurde ihm in Deutschland der Führerschein entzogen. Allerdings erwarb er in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis und fuhr damit weiter. Das AG sprach den Mann nun vom Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein frei, da er sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 28. September 2006 berief. Die Amtsrichter betonten, EU-Recht beuge deutsches Recht, weil man an die Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts gebunden sei.
AG Sondershausen, 15. März 2007, Aktenzeichen: 475 Js 56575/06
   

 

 

 

 

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