Vermehrt treten in letzter Zeit Fälle auf, bei denen
ungarische Behörden anstreben, EU-Fahrerlaubnisse, die in Ungarn erworben worden
sind, für ungültig zu erklären und einzuziehen. Dies gilt insbesondere für
Fahrerlaubnisse, die sogenannte „Führerscheintouristen“ in Ungarn erworben
haben.
Hintergrund hierbei ist oftmals eine zufällige
Verkehrskontrolle, bei der deutsche Staatsbürger ihre ungarische Fahrerlaubnis
vorweisen.
Je nach Bundesland wird dadurch bedingt ein „Kontrollverfahren“
seitens der deutschen Behörden eingeleitet, die im Rahmen der „Amtshilfe“ eine
Anfrage an die ungarischen Behörden richten und darin mitteilen, dass die
betroffene Person bereits in Deutschland eine Fahrerlaubnis besessen hat, diese
jedoch wegen eines Rechtsverstoßes entzogen wurde.
Und genau hier beginnt das Problem mit dem Ungarischen EU-Führerschein ohne MPU:
Aktuelle
Informationen haben ergeben, dass jeder „Führerscheintourist“ in Ungarn ein
Dokument unterzeichnet hat, in dem er unterschreibt, dass er noch keine
Fahrerlaubnis besessen hat. Diesen Widerspruch interpretieren die ungarischen
Behörden als Irreführung und somit als Argument dafür, dass die ungarische
Fahrerlaubnis missbräuchlich unter Irreführung der Behörden erworben worden sei.
Somit sei der Erwerb rechtsmissbräuchlich erfolgt und somit
ungültig.
Zwar zweifeln deutsche Gerichte die Rechtmäßigkeit
dieser Anfragen in Ungarn an, doch wer hat die Ausdauer und die finanziellen
Mittel, ein Rechtsverfahren eventuell bis zum Europäischen Gerichtshof zu
verfolgen – und zudem:
kein Mensch kann garantieren, dass die ungarischen
Behörden nach einem erfolgreichen Urteil ihre Annullierung der Fahrerlaubnis
aufheben. Denn wenn das Formular in Ungarn unterschrieben worden ist, handelt es
sich faktisch um eine Irreführung der ungarischen Behörden – und somit um eine
Fahrerlaubnis, die auf zumindest sehr wackeligen Füßen stehen
kann.
Ab dem 8. April 2008 dürfen Kindersitze ohne die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 nicht mehr
verwendet werden. Vorsicht ist bei Kindersitzen aus der Zeit vor September 1995 geboten.
Um das angepeilte Ziel der Halbierung der Verkehrsopferzahlen in Europa bis zum Jahr 2010 noch
zu erreichen, wird die EU-Kommission im Frühjahr 2008 eine Richtlinie mit weiteren Maßnahmen
veröffentlichen.
Darüber hinaus wird im Laufe des Jahres noch mit Erhöhungen bei den Bußgeldern und den Gebühren
für TÜV und AU zu rechnen sein. Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen wird als Option
eingeführt und Führerscheinprüfungen können demnächst am Computer abgelegt werden.